Verordnungsschein:
Für die Physiotherapie benötigen Sie eine Verordnung für Physiotherapie von Ihrem praktischen Arzt/ Ihrer praktischen Ärztin oder Facharzt/ Fachärztin. Diese sollte die Anzahl und Art der Behandlungen bzw. die Behandlungsdauer enthalten.
Beispiele:
„10 x Physiotherapie à 60 Minuten“
„10 x Physiotherapie à 45 Minuten + 10 x Massage à 15 Minuten“
bzw. für neurologische PatientInnen „10 x Neurophysiologische Behandlung“ à 60 Minuten.
Falls Sie einen Hausbesuch benötigen, muss dies in Form von "10 x Hausbesuch" auf dem Verordnungsschein vermerkt sein.
Diese Verordnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen, um einen Teil der Kosten refundiert zu bekommen.
Einreichen:
Nach Beendigung der Therapie bekommen Sie eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein (beides im Original) zwecks Teil-Rückerstattung an Ihre Krankenkasse schicken können. Sie bekommen dann einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Kasse refundiert.
Bitte bringen Sie etwaige Röntgen- und MR-Bilder mit. Wir weisen darauf hin, dass es eventuell notwendig ist, sich für Befundung und Behandlung bis auf die Unterwäsche zu entkleiden.