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Diätologie

Als gesetzlich anerkannte Ernährungsfachkräfte werden Diätologinnen und Diätologen bei sämtlichen ernährungsrelevanten Problemstellungen eigenverantwortlich eingesetzt. Dies betrifft sowohl gesunde als auch kranke Menschen. Sie beraten, schulen und begleiten Einzelpersonen als auch Gruppen und Organisationen.

Eine Vielzahl von Erkrankungen bedarf einer ernährungstherapeutischen Intervention. Gemeinsam mit Ihnen wird eine Ernährungsanamnese erhoben, unter Berücksichtigung der medizinischen Befunde wird eine fachspezifische Diagnose gestellt und ein individueller Therapieplan für Sie erstellt.

Die Therapie wird laufend kontrolliert, angepasst sowie evaluiert.

Dabei spielt die Vernetzung mit anderen Berufsgruppen eine zentrale Rolle.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an unsere DIätologin  Anna Moor, BEd MSc nutr. med. unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel: +43 699 18663704. 

Organisatorisches

Refundierung der diätologischen Leistungen

Leider refundieren die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine diätologische Beratung nicht.

Wenn Sie SVS-versichert sind und am Programm „Selbständig gesund“ teilnehmen, können Sie einmal jährlich den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen.

Sollten Sie eine private Zusatz-Krankenversicherung haben, ist eventuell auch eine Übernahme der Kosten möglich.

Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen eine ärztliche Zuweisung zur diätologischen Beratung/Ernährungstherapie mit Zuweisungsgrund nötig ist.

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