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Kosten und Refundierungen PsyKompakt

Wir beraten Sie gerne telefonisch bei konkreten Fragen zu Kosten und Refundierungen. Ein möglichst unbürokratischer Ablauf für unsere PatientInnen ist uns ein wichtiges Anliegen. Kontaktieren Sie am besten direkt Ihre(n) Wunschtherapeuten/Wunschtherapeutin oder Ärztin.

Unsere Preise orientieren sich an den Preisvorschlägen der jeweiligen Berufsverbände. 

Wir haben keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen, trotzdem können Sie einen Teil der Therapiekosten durch Ihre Krankenkasse refundiert bekommen. 

Eine Refundierung ist möglich für: Medizinische Behandlung durch unsere Fachärztinnen, Psychotherapie sowie psychologische Diagnostik. Derzeit gibt es keine Refundierung für psychologische Beratung.

  

Psychiatrische Behandlung

Bei einer psychiatrischen Behandlung erhalten Sie je nach Krankenkasse und erbrachter Leistung einen Teilbetrag refundiert. Über die genauen Kosten informieren wir Sie gerne persönlich bei der Terminvereinbarung.

 

Klinisch-psychologische Diagnostik:

Bitte bringen Sie eine ärztliche Zuweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik mit. Diese muss von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt sein. Eine Refundierung durch die Krankenkassen ist bis zu 50% des verrechneten Betrages möglich. 

 

Psychotherapie:

Zwischen der ersten und zweiten Psychotherapiesitzung ist eine Verordnung für Psychotherapie beim Hausarzt oder Facharzt zu holen. Ihre PsychotherapeutIn stellt dann mit Ihnen gemeinsam einen Antrag auf Kostenzuschuss bei ihrer Krankenkasse.

Die ÖGK refundiert derzeit pro Therapieeinheit € 31,50

Die BVAEB refundiert derzeit pro Therapieeinheit € 42,40

Die KFA refundiert derzeit pro Therapieeinheit € 36,--

Die SVS refundiert derzeit por Therapieeinheit € 45,--

PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision:

Den Status “PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision” erhält man nach Absolvierung der wesentlichen Teile der psychotherapeutischen Ausbildung. Er berechtigt zur eigenverantwortlichen psychotherapeutischen Arbeit und verpflichtet die TherapeutInnen zu regelmäßiger Supervision. Dadurch hat der/die PatientIn zusätzlich die Garantie, dass die Therapiestunden von einem erfahrenen Psychotherapeuten supervidiert (in anonymisierter Form gemeinsam besprochen) werden. Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist bei PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision nicht möglich. Aus diesem Grund bieten unsere PsychotherapeutInnen in diesem Status Psychotherapie etwas günstiger an.  

 

Diätologie: 

Leider refundieren die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine diätologische Beratung nicht.

Wenn Sie SVS-versichert sind und am Programm „Selbständig gesund“ teilnehmen, können Sie einmal jährlich den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen.

Sollten Sie eine private Zusatz-Krankenversicherung haben, ist eventuell auch eine Übernahme der Kosten möglich.

Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen eine ärztliche Zuweisung zur diätologischen Beratung/Ernährungstherapie mit Zuweisungsgrund nötig ist.

 

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